FeWo im Wohnkeller - ästhetische/rechtliche Frage
Verfasst: 6. Mär 2018, 14:10
Hallo grüßt euch, mein Name ist Thomas.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob die Frage hier passt, da dies aber ein Forum für FeWo-Besitzer ist dachte ich ich versuchs mal
Uuuuuund zwar: wir wohnen recht zentral in Sassnitz und haben vor circa 3 Jahren unseren Keller zum Wohnkeller umgebaut, für den Großen als Raum zum Zurückziehen.
Nun ist er ausgezogen und der Raum bleibt ungenutzt bzw dient gerade als Abstellkammer, lach.
Aufgrund der Lage würde es sich anbieten den Keller als FeWo zu vermieten.
Dazu zwei Fragen:
- Würdet ihr grundsätzlich einen Keller als FeWo anbieten?
Aufgrund des geringen Lichteinfalls wirkt der ja im ersten Moment nicht ganz einladend, bietet jemand von euch selbst so etwas an?
Da würden Impressionen ganz gut weiterhelfen, um ein Gefühl zu bekommen wie es aussehen kann.
- Das Bundesbaurecht besagt ja dass Wohnkeller über einen separaten Eingang verfügen müssen, das ist bei uns allerdings nicht der Fall.
Würde dies auch für eine FeWo gelten oder reicht da der Eingang übers Wohnhaus? Wir hätten kein Problem damit.
Thomas
Ich bin mir nicht ganz sicher ob die Frage hier passt, da dies aber ein Forum für FeWo-Besitzer ist dachte ich ich versuchs mal
Uuuuuund zwar: wir wohnen recht zentral in Sassnitz und haben vor circa 3 Jahren unseren Keller zum Wohnkeller umgebaut, für den Großen als Raum zum Zurückziehen.
Nun ist er ausgezogen und der Raum bleibt ungenutzt bzw dient gerade als Abstellkammer, lach.
Aufgrund der Lage würde es sich anbieten den Keller als FeWo zu vermieten.
Dazu zwei Fragen:
- Würdet ihr grundsätzlich einen Keller als FeWo anbieten?
Aufgrund des geringen Lichteinfalls wirkt der ja im ersten Moment nicht ganz einladend, bietet jemand von euch selbst so etwas an?
Da würden Impressionen ganz gut weiterhelfen, um ein Gefühl zu bekommen wie es aussehen kann.
- Das Bundesbaurecht besagt ja dass Wohnkeller über einen separaten Eingang verfügen müssen, das ist bei uns allerdings nicht der Fall.
Würde dies auch für eine FeWo gelten oder reicht da der Eingang übers Wohnhaus? Wir hätten kein Problem damit.
Thomas