Was kann man tun wenn die Miete nicht gezahlt wird ?
Verfasst: 20. Jan 2014, 16:01
Wo könnte da die Ursache liegen ?
Wenn ein Mieter in Zahlungsverzug kommt, kann das zuerst harmlose Ursachen haben. So bald ein Buchungsfehler bei der Bank auftretet lautet schon das Urteil, der Mieter zahlt nicht.
Deshalb ist auch der Vermieter verpflichtet, den Eingang der Miete ständig zu prüfen.
Es ist schon klar das, das Problem in einer kurzfristigen finanziellen Krise liegen kann. Ein Beispiel dafür ist, wenn der Mieter aufgrund eines Wochenendes
sein Gehalt verspätet gutgeschrieben bekommt. In der Regel muss die Miete bis zum dritten Werktag beim Vermieter eingegangen sein. Doch es gibt Gründe wo der Vermieter
diese begutachten lassen und enstsprechend handeln sollte.
Wenn es aber zum Schlimmsten kommen sollte, folgt meistens ein langer Kampf um die Mietschulden. Der Vermieter sollte in dieser Situation die Formalitäten genau einhalten.
Wenn er dies nicht tut, kann das gewünschte Ergebnis nicht erreicht werden. Der Mieter wird zuerst abgemahnt mit dem Hinweis das er die Miete zu einem festgesetzten Zeitpunkt zahlen muss.
Passiert dies nicht, folgt der nächste Schritt: die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beim Amtsgericht.Werden die Mietschulden weiterhin nicht beglichen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Fristlos bedeutet mit einer Räumungsfrist von 14 Tagen. (Miete nicht gezahlt: Darf der Vermieter kündigen?)
Aber diese Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn der Mieter insgesamt zweimal die volle Miete schuldig geblieben ist. Mitgerechnet werden Nebenkostenvorauszahlungen. Das Kündigungsschreiben beinhaltet die Aufklärung über Widerspruchsfrist und, falls mehrere Vermieter involviert sind, die Unterschrift aller Vermieter. Ebenso muss die Kündigung an jeden Mieter der Mietsache erfolgen.
Wenn ein Mieter in Zahlungsverzug kommt, kann das zuerst harmlose Ursachen haben. So bald ein Buchungsfehler bei der Bank auftretet lautet schon das Urteil, der Mieter zahlt nicht.
Deshalb ist auch der Vermieter verpflichtet, den Eingang der Miete ständig zu prüfen.
Es ist schon klar das, das Problem in einer kurzfristigen finanziellen Krise liegen kann. Ein Beispiel dafür ist, wenn der Mieter aufgrund eines Wochenendes
sein Gehalt verspätet gutgeschrieben bekommt. In der Regel muss die Miete bis zum dritten Werktag beim Vermieter eingegangen sein. Doch es gibt Gründe wo der Vermieter
diese begutachten lassen und enstsprechend handeln sollte.
Wenn es aber zum Schlimmsten kommen sollte, folgt meistens ein langer Kampf um die Mietschulden. Der Vermieter sollte in dieser Situation die Formalitäten genau einhalten.
Wenn er dies nicht tut, kann das gewünschte Ergebnis nicht erreicht werden. Der Mieter wird zuerst abgemahnt mit dem Hinweis das er die Miete zu einem festgesetzten Zeitpunkt zahlen muss.
Passiert dies nicht, folgt der nächste Schritt: die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beim Amtsgericht.Werden die Mietschulden weiterhin nicht beglichen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Fristlos bedeutet mit einer Räumungsfrist von 14 Tagen. (Miete nicht gezahlt: Darf der Vermieter kündigen?)
Aber diese Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn der Mieter insgesamt zweimal die volle Miete schuldig geblieben ist. Mitgerechnet werden Nebenkostenvorauszahlungen. Das Kündigungsschreiben beinhaltet die Aufklärung über Widerspruchsfrist und, falls mehrere Vermieter involviert sind, die Unterschrift aller Vermieter. Ebenso muss die Kündigung an jeden Mieter der Mietsache erfolgen.