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Vermieter: Achtung bei Internetnutzung von 1und1

BeitragVerfasst: 10. Dez 2017, 17:09
von hobraun1000
Wer eine Unterkunft mit Internetzugang von 1und1 vermietet, riskiert die sofortige Abschaltung des Internetzuganges durch 1und1. Dies ist in den AGBs unter Punkt 5.2. ausdrücklich untersagt. Dies hat der Anwalt von 1und1 (ich klage gerade dagegen) explizit bestätigt. Bei der Telekom und anderen Anbietern ist dies kein Problem. Wer aber einen 1und1 Zugang hat und diesen von einem Gast nutzen lässt, dem kann der Zugang sofort und ohne Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit abgeschaltet werden. Da mir genau dies passiert ist, möchte ich auf diesem Wege alle Vermieter warnen, die einen 1und1 (1&1) Zugang nutzen.

Re: Vermieter: Achtung bei Internetnutzung von 1und1

BeitragVerfasst: 18. Dez 2017, 12:06
von SchmidtAnne_01
Wie bekommt 1&1 denn mit, ob jetzt ein Gast das Internet nutzt oder ich? Oder der Papst?

Re: Vermieter: Achtung bei Internetnutzung von 1und1

BeitragVerfasst: 18. Dez 2017, 15:34
von hobraun1000
Das ist tatsächlich mehr zufällig. Aber da man auf Vermietungsseiten (nicht bei AirBnB) häufig auch seine Email-Adresse angibt, kann es sein, dass 1&1 dort die Email Adresse mit den hinterlegten Daten (Adresse der Wohnung und Name, des Anschlussinhabers) abgleicht und so sieht, dass der Anschluss untervermietet wird. Gezielt danach suchen werden sie vermutlich nicht, ist aber nicht ganz klar. Aber wenn man ein Problem mit dem Internet hat und der Mieter sich beschwert oder die Miete kürzt oder die Buchung storniert, hat man keinen Schadensersatzanspruch gegen 1&1, bzw. wird bei einer Nachfrage (das sollte man dann lieber lassen) gekündigt.