Hallo,
ich bin neu in diesem Forum.
Seit einiger Zeit vermiete ich Ferienwohnungen. Nun ist es vorgekommen, dass ich eine Buchung bekommen habe, die storniert wurde. Lt den Richtlinien ist der Gast verpflichtet eine Stornogebühr von 70 % zu bezahlen. Er wurde aufgefordert, tut aber nichts. Er behauptet, er hätte die Buchung bzw. Stronierung nicht veranlasst. Ich habe das ganze bei Booking.com abgleichen lassen. Es stimmt alles und ich habe Anspruch auf diese 70%. Wie können diese eingetrieben werden?
Ein weiterer Fall ist dieser:
Bei Facebook wurde eine Ferienwohnung zur Miete für einen längeren Zeitraum gesucht. Im konkreten Fall 4 Monate.
Der Kontakt mit der Familie aus Ägypten (nur dort lebend, sind Deutsche) hat ergeben, dass das Angebot für Sie sehr lukrativ war und es ist eine verbindliche Reservierungsbestätigung zustande gekommen. Die Ankunftsdaten wurden mir auch schon mitgeteilt. Alles weitere sollte hier in Deutschland erfolgen. Ich habe daraufhin für 4 Monate die betreffende Wohnung als "belegt" im Internet gekennzeichnet. Am Tag der Anreise habe ich eine Email bekommen, dass ein Gast einen Schlaganfall hatte und in Kairo im Krankenhaus liegt. Ist für die Betroffenen schlimm. So habe ich gebeten, dass mir eine Bestätigung des KKHauses vorgelegt wird. Wenn das nicht erfgolgt habe ich 200 € in Rechnung gestellt. Werder die Bestätigung wurde geschickt noch erfolgte die Überweisung der Stornogebühren, die wie ich meine überaus kulant sind.
Bei Facebook konnte ich sehen, dass die betreffende kranke Person Kommentare schreibt und auch auf den Fotos, die er gepostet hat recht munter aussieht.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt.
Ich bedanke mich über jede Antwort schon im Voraus.
Viele Grüße