Man kann als Besitzer mit einer Ferienwohnung nicht nur Geld verdienen, sondern auch Steuern sparen. Zwar muss man die Mieteinnahmen
mit dem übrigen Einkommen versteuern, man kann aber Investitionen in das Ferienobjekt und Gebäude Abschreibungen davon abziehen. Über die Nutzungsdauer der
vermieteten Ferienwohnungen sind Gewinne zu erwirtschaften, weil ansonsten das Finanzamt die Verluste nicht anerkennt.
Dabei geht die Finanzverwaltung von einem Zeitraum von 30 Jahren aus.
Für den Erwerb einer Ferienwohnung, ob Eigennutzung oder ständige Vermietung, sind einige
steuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen und zu beachten, um eventuelle Nachteile durch die
Finanzverwaltung auszuschließen.
-Vermieten ohne Probleme
Wer sein Ferienhaus oder –wohnung vermieten möchte, kann seine Kosten und Reparaturen in vollem Umfang steuerlich berücksichtigen.
-Berücksichtigung bei Selbstnutzung
Hat ein Vermieter aber von Anfang an die Absicht, sein Ferienhaus nach einigen Jahren selbst zu nutzen oder zu verkaufen, kann das Finanzamt
aufgrund einer kurzen Vermietungszeit die Einkunftserzielungsabsicht auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frage stellen.
Selbstnutzungen müssen durch eine sogenannte positive Prognoserechnung belegen, dass Sie mit dem Ferienhaus nicht nur Steuern sparen, sondern auch steuerpflichtige Mietüberschüsse erzielen wollen.
Durch eine entsprechende Prognoseberechnung kann die Erwirtschaftung eines Totalüberschusses ggf. nachgewiesen werden.