Servus Thomas!
Also erst einmal herzlich willkommen in unserem Forum, ich sehe du bist ganz frisch angemeldet.
Schau dich in Ruhe um, du findest hier viel Rat und Tat und bei Fragen einfach an die Admins wenden - oder an mich
Deine Fragen finde ich gar nicht mal so unberechtigt, fangen doch viele künftige FeWo-Besitzer klein an in Form von Untervermietung einzelner Räume oder ganzen Abschnitten der Wohnung/des Hauses.
Folgendes kann ich dir raten:
Frage: Würdet ihr grundsätzlich einen Keller als FeWo anbieten?
Antwort: Ja, allerdings: es hängt ganz davon ab welche Ausstattung der Wohnkeller hat.
Wenigstens ein Fenster wäre angebracht, des Weiteren kann man mit der Einrichtung einiges wettmachen.
Du schreibst ihr wohnt zentral in Sassnitz, also ein durchaus begehrter Urlaubsort, da machen einige Urlauber schon mal Abstriche wenn es darum geht eine möglichst günstige Unterkunft zu finden.
Und da sind wir beim Thema: günstig.
Du kannst keinen ortsüblichen Preis verlangen wenn es sich bei der FeWo nur um eine Kellerwohnung handelt, dessen solltest du dir bewusst sein.
Allerdings lässt sich deine Wohnung auch in der Nebensaison recht gut vermieten, ich denke da zum Beispiel an Bauarbeiter, die haben kaum Anspruch außer ein Bett und ein Bad.
In London ist es weit verbreitet seinen "Basement Floor" zu vermieten, auch hier jedoch zum deutlich günstigeren Preis als andere Wohnungen.
Die Landesbauordnung deines Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern hat zum Thema "Fenster" übrigens folgende Gesetzgebung:
(Quelle: )Frage: Separater Eingang?
Antwort: Dazu sei Folgendes zitiert*:
"Ein Wohnkeller eignet sich durchaus, vermietet zu werden und so eine monatliche Nebeneinnahme zu erhalten. Da es sich bei einer solchen Vermietung in der Regel um eine Einliegerwohnung handeln dürfte, müssen auch hier die Vorgaben der jeweils gültigen Landesbauordnung beachtet werden. Darüber hinaus legt das Bundesbaurecht fest, dass solche Einliegerwohnungen eine in sich geschlossene Einheit sein müssen, die über einen eigenen Eingang und eine eigene Erschließung verfügen."Die vollständige Landesbauordnung deines Bundeslandes findest du hier:
Die FeWo muss in deinem Fall
zwingend über einen separaten Eingang verfügen, anders ist das wenn du nur einen Raum wie zum Beispiel das Gästezimmer vermietest.
Du kannst natürlich bei deinem zugehörigen Bauamt nochmal nachfragen, allerdings müsste es meines Wissens nach so sein dass der Zugang nicht gemeinsam genutzt werden darf.
Grüße
*Quelle
„Ziel des Lebens ist es, nicht ein erfolgreicher Mensch zu sein, sondern ein wertvoller.“
– Albert Einstein