Anzeigepflicht von Mängeln in der Fewo

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Beitragvon Ostseefan » 9. Aug 2017, 11:15

Liebe Mitglieder,

ich freue mich, diese Plattform gefunden zu haben. Ich habe folgendes aktuelles Problem:

Am 05.08.2017 erfolgte ein Gästewechsel in einer Fewo (Erdgeschoss eines Hauses mit 4 Fewos). Dabei stellte der Verwalter an der Zimmerdecke/Außenecke einen wirklich deutlich sichtbaren Feuchtigkeitsschaden mit akutem Schimmelbefall fest. Dieser wurde mir umgehend gemeldet und ich habe diesen Schaden der Versicherung gemeldet.

Die Gäste Z. hatten die Fewo für insg. 14 Tage bis zum 05.08. 2017 gemietet und auf Nachfrage sagten sie mir, dass sie den Schaden bemerkt hatten, sich aber weiter nichts dabei gedacht hätten. Sie gingen davon aus, dass ich von diesem Schaden wisse.

Die Gäste, die vor Fam. Z. in der Fewo wohnten, hatten keinen Schaden bemerkt, demzufolge konnte auch der Verwalter bei Übergabe der Fewo an Fam. Z nichts bemerkt haben.

Die Gäste, die ab 05.08. die Fewo bezogen haben, klagen über die Ausbreitung des Schimmels und befürchten gesundheitliche Schäden. Wahrscheinlich läuft alles auf Mietminderung aus.

Frage: Hätten besagte Gäste Z. den Schaden im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht melden müssen, zumal diese mit der Rechnung auch meine AGBs bekommen haben, wo ich auf Anzeige von Schäden hingewiesen hatte?

"4.1. Der Feriengast ist für alle zur Ferienwohnung gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht für fremdes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während des Aufenthaltes ggf. in der Ferienwohnung entstehen. Insbesondere haftet er für Schäden, welche durch fahrlässiges Offenstehenlassen von Türen, Fenstern oder durch Versäumung einer vom Feriengast sonstigen Pflicht entstehen.
4.2. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden in der Ferienwohnung oder dessen Inventar auftreten, ist der Feriengast verpflichtet, dies dem Vermieter oder Verwalter unverzüglich, nicht erst bei Abreise, anzuzeigen. Unterlässt der Feriengast diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Feriengast ersatzpflichtig."

Vielen Dank für alle Rückmeldungen!
Susanne P.
Ostseefan
 
Beiträge: 1
Registriert: 9. Aug 2017, 10:53

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